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Handreichung Recht

Hinweis: Dies ist eine veraltete Fassung von Dezember 2016.
Die 4., gänzlich neu bearbeitete Auflage finden Sie hier.

Kulturerbe- und Gedächtnisinstitutionen sammeln, bewahren, dokumentieren und vermitteln Zeugnisse und Objekte des kulturellen Erbes. Die Digitalisierung eröffnet für alle diese Handlungsfelder neue Möglichkeiten, aber gleichzeitig auch neue Herausforderungen. Diese berühren sowohl organisatorische und technische als auch rechtliche Aspekte. Gerade letztere sind oft mit schwer kalkulierbaren Risiken für die Kultureinrichtungen behaftet. Die vorliegende Handreichung, die von iRights im Auftrag von digiS erstellt wurde, soll eine Einführung für die Mitarbeiter der Kulturinstitutionen in die Themen Urheber- und Leistungsschutzrechte sein. Sie soll für rechtliche Risiken sensibilisieren und Handlungsspielräume aufzeigen.

Sie können die Handreichung in der Fassung von Dezember 2016 hier herunterladen.

Bitte verlinken Sie nicht direkt auf das Dokument, sondern mittels DOI auf diese Seite: http://dx.doi.org/10.12752/2.0.002.2