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Förderrichtlinie

Förderprogramm Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes Berlin 2024

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt jährlich unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Projektmittel für die Digitalisierung des Kulturerbes. Gefördert wird spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin.

Die Förderrichtlinie zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes für das Jahr 2024 finden Sie hier auf unserer Webseite. In der kommenden Förderperiode ist die Förderdauer wiederum für ein Kalenderjahr vorgesehen.

digiS berät und unterstützt alle interessierten Antragsteller:innen im Vorfeld der Antragstellung bei der Projektentwicklung. Melden Sie sich daher bitte mit Ihren Projektideen und Fragen zur Antragstellung bei uns:  digis@zib.de

Häufige Fragen zu unserem Förderprogramm haben wir im Bereich FAQ aufgegriffen. Lesen Sie diese bitte sorgfältig, bevor Sie einen Antrag ausarbeiten. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Erstellungshilfe zur Verfügung, die Ihnen die Antragsgliederung erleichtern soll. Wenn Sie alle darin angegebenen Punkte berücksichtigen, müssten Sie über einen strukturierten Projektplan verfügen und wir über alle für uns notwendigen Informationen! 

Der “Leitfaden für Digitales Sammlungsmanagement” (herausgegeben von Deutsches Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte – Bildarchiv Foto Marburg und Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Philipps-Universität Marburg) ergänzt die digiS-FAQs und die Erstellungshilfe. Abrufbar ist er unter dieser URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:16-artdok-64138.